Obergericht bestätigt Strafe für Ano-Europaabgeordnete Nagyová im Fall „Storchennest“
Das Prager Obergericht hat am Montag die gegen die Europaabgeordnete Jana Nagyová (Partei Ano) verhängte dreijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung – mit einer fünfjährigen Bewährungszeit – sowie die Geldstrafe in Höhe von einer halben Million Kronen (20.750 Euro) bestätigt. Zu den beiden Strafen war Nagyová für einen Subventionsbetrug und die Schädigung der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Fall „Storchennest“ verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im selben Fall wurde auch Premier Andrej Babiš (Partei Ano) angeklagt. Das Abgeordnetenhaus hatte jedoch im März dieses Jahres seine Immunität nicht aufgehoben. Das Strafverfahren gegen Babiš ruht, und die Gerichte können über den Fall nicht entscheiden, solange er die parlamentarische Immunität genießt.