Neun Jahre Haft für versuchten Synagogen-Anschlag in Brünn bestätigt
Das Oberlandesgericht Olomouc / Olmütz hat am Dienstag die neunjährige Freiheitsstrafe gegen einen jungen Mann rechtskräftig bestätigt. Der Angeklagte wurde wegen eines versuchten Terroranschlags auf die Synagoge in Brno / Brünn, versuchten Mordes an einem Obdachlosen sowie wegen Terrorpropaganda verurteilt.
Ein Teil der Delikte fiel noch in die Minderjährigkeit des Täters. Der Verurteilte hatte gegen das Ersturteil des Kreisgerichts in Brünn Berufung eingelegt und das Strafmaß als zu hoch gerügt. Das Oberlandesgericht wies dies ab und erklärte die Strafe für angemessen: Aufgrund des Jugendstrafrechts lag die gesetzliche Höchstgrenze in diesem Fall bei zehn Jahren.