Bewährungsurteil für mehrfache Vergewaltigung: Oberstaatsanwalt Stříž entscheidet in kommenden Wochen über mögliche Berufung
Über die Einlegung einer Berufung gegen das Urteil des Kreisgerichts Brno / Brünn, bei dem eine Mann wegen der wiederholten Vergewaltigung seiner Stieftochter nur eine Bewährungsstrafe bekommen hat, wird der Oberste Staatsanwalt Tschechiens, Igor Stříž, in einigen Wochen entscheiden. Die vorgeschriebene Frist von zwei Monaten werde Stříž dabei vermutlich nicht voll ausschöpfen, informierte die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag auf X.
Seit Donnerstag liegt der Institution die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese war angefordert worden, nachdem das niedrige Strafmaß für viel Kritik in der tschechischen Öffentlichkeit gesorgt hatte. Auch das Justizministerium prüft die Urteilsbegründung eingehend.