Sex im Internet: Tschechische NGO warnt vor Missbrauch, die Polizei vor digitaler Zwangsprostitution
Privater Chat, der Austausch sexueller Fotos oder Videos und etwa auch von Unterwäsche. So funktioniert das Geschäft mit Sex im Internet. In seiner Folge steigt auch die damit zusammenhängende Kriminalität. Doch tschechische Hilfs- und Beratungsorganisationen für Opfer sagen, dass einige Taten nur schwer strafrechtlich zu verfolgen sind.
Der Fall ist real. Das tschechische Innenministerium hat ihn auf seiner Website zur Warnung vor Kinderhandel (www.obchodsdetmi.cz) beschrieben. Demnach schildert eine 13-Jährige, dass sie über Facebook begonnen hatte, mit einem gewissen Tomáš zu chatten. Sie habe gedacht, er wäre 16 Jahre alt. Und weiter:
„Tomáš gewann nach und nach mein Vertrauen und überzeugte mich, ihm intime Fotos und Videos von mir zu schicken. Ich habe nicht geahnt, dass Tomáš ein erwachsener Mann ist, der dann meine Fotos und Videos auf Internet-Partnerbörsen angeboten und verkauft hat“, so die Jugendliche.
Es ist die Loverboy-Masche, die zur Falle werden kann. Cyber-Grooming nennt die sich entsprechende Straftat.
Erster Kontakt über soziale Medien
Doch auch diejenigen, die von sich aus sexuelle Dienste online anbieten, können leicht in Abhängigkeit geraten. Der erste Kontakt wird häufig über soziale Medien hergestellt, bevor sich das Geschehen auf weitere Plattformen verlagert. Alena Holoušová leitet das Beratungszentrum von Rozkoš bez rizika (Lust ohne Risiko) in Brno / Brünn. In den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks sagte sie:
„Das reicht von Onlyfans über weitere solche Plattformen bis zu Singlebörsen, auf denen so etwas funktionieren kann, obwohl sie offiziell nicht dazu dienen.“
Es seien vor allem junge Frauen und Mädchen, die auf diese Weise sexuelle Dienste anbieten würden, so Holoušová weiter:
„Da gibt es besonders Probleme bei den Teenagerinnen. Sie haben einfach noch nicht genügend Erfahrung, um zu bewerten, welche der Plattformen adäquat und welche risikobehaftet ist.“
Gefährliche Agenturen
Häufig würden sich diese jungen Frauen daher nicht bewusstmachen, dass ihre Inhalte auch aus dem Netz gestohlen und für Erpressungsversuche – also Sextortion – missbraucht werden können. Die meisten der Frauen, die ihre Dienste online anbieten, würden auf der jeweiligen Plattform auch ohne größeres Nachdenken ihre Zustimmung geben, schildert die Beraterin.
„Ein Drittel von ihnen weiß gar nicht, zu welchen Bedingungen sie den entsprechenden Vertrag aufkündigen können. Und dann melden sich unterschiedliche Agenturen, die den Frauen anbieten, dass sie bei der Antwort auf unerwünschte Mails und Chats helfen und bei der Präsentation im Netz. Dafür behalten die Agenturen aber einen unangemessen hohen Anteil des Verdienstes für sich. Aus solch einer Kooperation wieder herauszukommen, ist sehr schwierig“, so Holoušová.
Digitale Zwangsprostitution
Zudem beschäftigt sich die tschechische Polizei mittlerweile auch mit Fällen sogenannter digitaler Zwangsprostitution.
„Im vergangenen Jahr haben wir im Bereich der Cyberkriminalität drei Fälle von Zwangsprostitution festgestellt. In diesem Jahr ist es bisher einer“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums, Ondřej Moravčík.
Laut Holoušová sind solche Fälle meist nur schwer strafrechtlich zu erfassen. Genau darüber wird hierzulande derzeit diskutiert, nachdem das Investigativportal Page not found einem bekannten tschechischen Influencer und dessen Firma vorgeworfen hat, weibliche Models über Onlyfans auszubeuten. Die Polizei hat laut Medienberichten bereits die Ermittlungen aufgenommen. Dennoch erwägt man beim tschechischen Innenministerium keine Gesetzänderung:
„Wir halten es nicht für angebracht, eigene strafrechtliche Regeln nur deswegen einzuführen, weil es zu bestimmten Taten im Internet kommt. Entscheidend sollten das Wesen und die Schwere der Tat an sich sein, aber nicht, ob sie sich im Internet zugetragen hat oder in der physischen Welt“, sagt Ministeriumssprecher Vladimír Řepka.
Änderungen könnte es aber geben bei der sogenannten bewussten Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden. Das liegt an einer EU-Richtlinie von 2024. Tschechien hätte sie bis Juli dieses Jahres in das eigene Recht aufnehmen sollen, doch das entsprechende Gesetz liegt noch im Parlament zur Beurteilung. Es droht deswegen eine Strafe in der Höhe von mehreren Millionen Euro.
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