Oberster Gerichtshof lehnt Berufungsverfahren wegen Schloss Opočno ab

Im Restitutionsstreit um Schloss Opočno in Ostböhmen hat der Oberste Gerichtshof einen Berufungsantrag der ehemaligen Eigner abgelehnt. Demnach muss der tschechische Staat den früheren Adelssitz nicht an die in Österreich lebende Familie Colloredo-Mansfeld zurückgeben. Dies berichtete die Presseagentur ČTK in Berufung auf eine entsprechende juristische Bekanntmachung. Der Oberste Gerichtshof stützte damit ein entsprechendes Urteil des Kreisgerichts in Hradec Králové / Königgrätz.

Im Jahr 1942 hatten zunächst die Nationalsozialisten Opočno konfisziert. Nach 1945 behielt der tschechoslowakische Staat das Schloss ein. Er berief sich dafür auf das Dekret des damaligen Präsidenten Beneš über die Konfiszierung deutschen Eigentums.

Autor: Till Janzer