Oberster Gerichtshof setzt Haftstrafen für Mord an Sektenführer aus
Der Oberste Gerichtshof Tschechiens hat die Haftstrafen zweier Frauen ausgesetzt, die wegen des Mordes an einem Sektenführer aus Kutná Hora verurteilt sind. Bis über ihr Berufungsverfahren entschieden ist, sollen sie demnach auf freiem Fuß bleiben.
Es handelt sich um eine Zahnärztin, deren Haftstrafe nach Verkürzung neun Jahre beträgt, und eine Seniorin, die nach Verkürzung für zwölf Jahre verurteilt ist. Beide Täterinnen hatten in der Verteidigung angegeben, nur den ausdrücklichen Todeswunsch des Mannes erfüllt zu haben. Deswegen waren sie nach der Verurteilung in Berufung gegangen.