Oberster Staatsanwalt gegen Maßnahme der Auto-Beschlagnahmung

Der oberste Staatsanwalt in Tschechien, Pavel Zeman, hält es für wenig sinnvoll, die Autos der Fahrzeugführer zu beschlagnahmen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen hinterm Steuer sitzen. Das würde die Probleme mit diesen Kraftfahrzeughaltern nicht lösen, er gebe daher härteren Strafen für diese Verkehrssünder den Vorzug, sagte Zeman am Donnerstag der Nachrichtenagentur ČTK. Bei notorischen Wiederholungstätern könnten das auch Gefängnisstrafen sein, bei denen die Inhaftierten zudem eine Entziehungskur zu dem entsprechenden Rauschmittel durchführen müssten, ergänzte Zeman.

Die Maßnahme, das Auto eines Fahrzeugführers einzuziehen, der während seiner Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, hatten sowohl Justizministerin Helena Válková als auch Innenminister Milan Chovanec gefordert. Dabei spielten offenbar ähnliche Eingriffe in anderen europäischen Ländern eine Rolle. Erst kürzlich hat die Schweizer Polizei den Mercedes eines deutschen Rasers beschlagnahmt, der 215 Stundenkilometer schnell unterwegs war. Auf Schweizer Autobahnen sind maximal 120 Stundenkilometer erlaubt.

Autor: Lothar Martin