Ungeklärte Nachfolge: Tschechien fehlt ab Donnerstag ein Oberster Staatsanwalt
Am Mittwoch scheidet der Oberste Staatsanwalt Tschechiens, Pavel Zeman, aus seinem Amt aus. Einen Nachfolger gibt es noch nicht. Premier Andrej Babiš (Partei Ano) will diese Entscheidung offenbar bis zu den nächsten Wahlen ruhen lassen. Damit bleibt ab Donnerstag wahrscheinlich der höchste Posten der tschechischen Judikative unbesetzt.
Es wirkt wie eine Trotzreaktion. Das Regierungskabinett hat am Montag nicht wie erwartet über die Neubesetzung des Obersten Staatsanwaltes Tschechiens verhandelt. Dabei drängt die Zeit, denn der derzeitige Amtsinhaber Pavel Zeman hat am Mittwoch seinen letzten Tag. Premier Andrej Babiš schiebt die Untätigkeit der Regierung auf die Opposition. Diese wolle, im Falle ihres Wahlsieges Anfang Oktober, selbst über diese Personalie bestimmen, wie Babiš am Sonntag etwas angesäuert vor Journalisten bemerkte:
„Die Opposition fordert, diese Entscheidung ihrer Regierung zu überlassen. An unserem Kandidaten für den Obersten Staatsanwalt kritisiert sie seine Vergangenheit. Dies ist also auch eine politische Entscheidung, wir müssen sie durchdiskutieren. Allerdings ist das kein aktuelles Thema für uns.“
Damit legt der Premier eine erstaunliche Ruhe an den Tag. Pavel Zeman hatte schon im Mai seinen Rückzug angekündigt und als einen der Gründe starken Druck von Seiten der Justizministerin Marie Benešová (parteilos) angeführt. Diese streitet den Vorwurf ab. Die Neubesetzung wollte sie jedoch nicht aufschieben und schlug Ende vergangener Woche dem Kabinett einen Nachfolger für Zeman vor. Dabei handelt es sich um dessen ersten Stellvertreter Igor Stříž. Benešová sieht damit ihre Pflicht erfüllt und kommentierte im öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen, dass es nun am Premier sei, das Thema erneut auf die Agenda einer Kabinettssitzung zu setzen:
„Wir werden sehen, wann er es aufnimmt. Offenbar herrscht darüber keine Einigkeit. Also wird es wohl erst einmal eine politische Diskussion geben.“
Benešová unterstrich ihre Äußerung mit einem Schulterzucken. Tatsächlich kann sie relativ gelassen bleiben, denn ihr Kandidat kommt sehr wahrscheinlich auch ohne eine Regierungsentscheidung an die Reihe. Wie der Vorsitzende der tschechischen Staatsanwälte-Union, Jan Lata, am Dienstagmorgen in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks erläuterte, geht die provisorische Amtsführung ab Donnerstag vermutlich an den ersten Stellvertreter des Obersten Staatsanwaltes über – eben jenen Igor Stříž. Allerdings könne er in diesem Fall die Funktion nicht in vollem Umfang ausüben, ergänzte Lata:
„Wenn der Posten des Obersten Staatsanwaltes nicht besetzt ist, sind auch die Befugnisse und die Legitimierung des ersten Stellvertreters eingeschränkt. Dieser kann dann keine grundlegenden Schritte unternehmen.“
Davon betroffen wären etwa die Aufnahme von Disziplinarverfahren oder Vorladungen vor den Obersten Gerichtshof. Lata verweist auf die historische Einmaligkeit dieser Situation:
„Da es in der neuesten Geschichte der vergangenen 25 Jahren noch nie der Fall war, dass es keinen Obersten Staatsanwalt gab, ist nun unklar, ob diese Befugnisse auf den Stellvertreter übergehen oder dann einfach nicht ausgeübt werden können.“
Premier Babiš brachte am Sonntag als möglichen Kompromiss eine vorübergehende Berufung von Igor Stříž ins Spiel. Dies sei vom Gesetz aber nicht vorgesehen und deswegen unangebracht, wendet Lata ein. Nach Ansicht des Experten bestehen zugleich keine relevanten Hürden, die die Regierung derzeit von einer regulären Besetzung des Amtes abhalten könnten:
„Der Vorgang der Ernennung und Abberufung eines Obersten Staatsanwaltes ist sehr einfach. Die Ministerin schlägt jemanden aus den Reihen der Staatsanwälte vor, und die Regierung ernennt ihn. Genauso schlägt die Ministerin eine Abberufung vor, die die Regierung dann beschließt. Selbst wenn Igor Stříž nun ernannt würde, müsste das nicht bedeuten, dass er zehn Jahre lang in der Funktion bleibt.“
Das heißt, es gäbe sowieso die Möglichkeit für eine eventuelle neue Regierung, den Posten gleich nach den Wahlen wieder umzubesetzen. Warum der Premier diese Personalie also verzögert, bleibt im Unklaren. Der Tageszeitung „Lidové noviny“ zufolge soll Babiš der Justizministerin mit ihrer Abberufung gedroht haben, falls sie einen Kandidaten aus dem Umfeld des scheidenden Pavel Zeman vorschlagen würde. Dieser hatte im Jahr 2019 die Ermittlungen zum Fall „Storchennest“ („Čapí hnízdo“) wieder aufgenommen. Babiš steht dabei im Verdacht, als Inhaber des Konzerns Agrofert beim Bau des Wellnessressorts mit diesem Namen unberechtigt Subventionen erhalten zu haben.