Ostböhmisches Gericht entschied über Kunstsammlung in Schloss Opocno
Der tschechische Staat muss nicht der Adelsfamilie Colloredo-Mansfeld die Kunstsammlung aus dem Renaissanceschloss im ostböhmischen Opocno zurückgeben. In einem Berufungsverfahren entschied darüber das Kreisgericht in Hradec Kralove / Königgrätz. Gegen das Urteil will die Familie Colloredo-Mansfeld eine Berufung beim Obersten Gericht der Tschechischen Republik einreichen. Zu der Sammlung, deren Wert das Denkmalschutzamt auf über eine Milliarde Kronen, rund 35 Millionen Euro, eingeschätzt hat, gehören unter anderem eine künstlerisch wertvolle Kutsche, eine Gemäldesammlung und mehrere tausend Gegenstände wie historische Waffen und Geschirr.