Prager Senat entschied: Neue Asyl-Novelle und höhere TV-RF-Gebühren
In Tschechien nicht erfolgreiche Antragsteller auf Asyl werden voraussichtlich nicht mehr die Chance erhalten, mittels einer Beschwerde auf ihre Ablehnung das Aufenthaltsrecht zu missbrauchen. Die entsprechende Novelle zum Asylgesetz wurde am Freitag vom Senat in Prag gebilligt. Sie soll verhindern, dass das Oberste Verwaltungsgericht des Landes weiterhin von Beschwerden solcher Antragsteller überschüttet wird, die beispielsweise nur wegen der in Tschechien besseren ökonomischen Verhältnisse ein Asyl-Aufenthaltsrecht durchsetzen wollen. Das Oberste Verwaltungsgericht wird sich jedoch weiterhin mit dem Einspruch von Antragstellern befassen, denen bei einer Rückkehr in das Heimatland eine politische Verfolgung droht.
Des Weiteren hat der Senat entschieden, dass die hiesigen TV-Gebühren von 75 Kronen monatlich bis zum Jahr 2007 auf 120 Kronen und später sogar auf 135 Kronen monatlich angehoben werden. Die Rundfunkgebühren wiederum sollen von derzeit 37 Kronen auf 45 Kronen monatlich erhöht werden.