Rundfunk-Abschaltung 1968: Ehemaliger Funktionär muss ins Gefängnis

Karel Hoffmann, ehemaliger Direktor der zentralen Kommunikationsverwaltung in der kommunistischen Tschechoslowakei, muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Oberste Gericht wies Hoffmanns Berufung am Donnerstag endgültig zurück. Der ehemalige Funktionär war im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen im August 1968 vor wenigen Monaten wegen Sabotage verurteilt worden. Hoffmann hatte in der Nacht der Invasion die Abschaltung des Tschechoslowakischen Rundfunks angeordnet. Laut Gericht wollte er damit die Verlautbarungen der legitimen Regierung unterbinden, die den Einmarsch verurteilte.