Senat: Strafen bei Beschädigung von Baudenkmälern werden erhöht

Der tschechische Senat hat am Donnerstag mit seiner Mehrheit für ein neues Denkmalschutzgesetz gestimmt, das die Strafen für die Beschädigung von Baudenkmälern deutlich erhöhen wird. Den Gesetzesantrag der Regierung muss nun noch Staatspräsident Václav Klaus unterschreiben. Die neue Regelung sieht vor, dass bei der Beschädigung von unter Denkmalschutz stehenden Objekten bis zu vier Millionen Kronen (ca. 160.000 Euro) verhängt werden können. Bisher lag die Obergrenze bei 50.000 Kronen (2000 Euro). Weitere Änderungen im Denkmalschutzgesetz betreffen die Kompetenzen bei der Erstellung von Denkmalschutzplänen.

Autor: Lothar Martin