Teil der tschechischen Steuergesetzgebung verstößt gegen europäisches Recht

Ein Teil der tschechischen Steuergesetzgebung verstößt gegen europäisches Recht. Zu dem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Konkret geht es um die Besteuerung von Einkommen, dass Angestellte von Personalagenturen und Zeitarbeitsfirmen erzielen. Hat eine solche Agentur ihren Sitz nicht in Tschechien, beschäftigt aber hierzulande Angestellte, muss das Unternehmen, bei dem die Angestellten arbeiten, die Einkommenssteuer abführen. Bei inländischen Zeitarbeitsfirmen dürfen jene die Einkommenssteuern selber abführen. Das sei eine Benachteiligung der ausländischen Firmen, weil so ein höherer Verwaltungsaufwand entstünde, begründete der Gerichtshof sein Urteil. Damit behindere die Tschechische Republik den freien Markt für Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union, so die Juristen weiter.

Das tschechische Höchste Verwaltungsgericht sowie das Kreisgericht aus Ostrava / Ostrau hatten sich im Januar an den europäischen Gerichtshof gewandt, weil sie aktuell einen Streit zwischen den tschechischen Finanzbehörden und einer zwei Privatfirma verhandelt.