Tschechische Bahnen wegen ungültigen Mietvertrags mit ÖBB mit Geldbuße belegt

Das tschechische Kartellamt (ÚOHS) hat den Tschechischen Bahnen (ČD) untersagt, einen Mietvertrag mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zu erfüllen. Schon im Oktober vorigen Jahres erklärte das Kartellamt den Vertrag als ungültig, jetzt belegte es die Tschechischen Bahnen mit einer Geldbuße von einer Millionen Kronen (ca. 36.400 Euro). Der Beschluss der Behörde ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Tschechischen Bahnen wollen gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Der Vertrag zwischen den Bahngesellschaften ČD und ÖBB wurde von der Firma Škoda Transportation angefochten.

Auf Grundlage des Vertrags haben die Tschechischen Bahnen elf Siemens-Lokomotiven vom Typ Taurus bei den ÖBB gemietet. Das Kartellamt sah dies hingegen nicht gegeben. Die Tschechischen Bahnen hatten argumentiert, es handle sich um ein Tauschgeschäft. Bei dem Geschäft mit einem Wert von mehreren Dutzend Millionen Kronen im Jahr liege die einzige Gegenleistung der tschechischen Seite in der regelmäßigen Reinigung der Lokomotiven, hieß es. Zudem bemängelten die Wettbewerbshüter, dass der Vertrag ohne öffentliche Ausschreibung abgeschlossen wurde.

Trotz des eindeutigen Bescheids, dass der Vertrag aus den genannten Gründen ungültig sei, haben die Tschechischen Bahnen einen Schnellzug mit vorgespannter Taurus-Lokomotive Anfang Mai auf der Strecke Prag – Břeclav eine Probefahrt machen lassen. Seit Mitte Juni setzt das nationale Unternehmen diese Züge auf der gesamten Strecke von Prag nach Wien ein.

Autor: Lothar Martin