Tschechische Regierung erörtert Änderungen im Lex Ukraine

Die tschechische Regierung hat auf ihrer Sitzung am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt von Flüchtlingen aus der Ukraine erörtert. Das Gesetz wird als Lex Ukraine bezeichnet. Der Entwurf verweigert EU-Bürgern ausdrücklich den vorübergehenden Schutz, verlängert die Frist für die Bearbeitung eines Antrags auf vorübergehenden Schutz auf 60 Tage und verkürzt die Zeit, bis ein Flüchtling einen Wohnsitzwechsel melden muss.

Neu müssen Antragsteller nachweisen, dass sie eine Unterkunft gefunden haben, falls ihnen die Unterkunft von einem regionalen Assistenzzentrum nicht vermittelt wurde. Die Novelle sieht auch eine Verkürzung des Anspruchs auf Krankenversicherung für Flüchtlinge auf 180 Tage vor, wie Innenminister Vít Rakušan (Bürgermeisterpartei Stan) nach der Kabinettssitzung informierte.