Tschechisches Abgeordnetenhaus verabschiedet Obergrenze für Strompreise

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Freitag das geplante Gesetz für eine Strompreisobergrenze verabschiedet. Dieses ergänzt die Einführung der Übergewinnsteuer, der die Abgeordneten bereits Anfang des Monats zugestimmt haben. Die Anbieter elektrischer Energie sollen dann 90 Prozent des Betrags an den Staat abführen, der sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem gesetzlich vorgeschriebenen Preis für eine Megawattstunde Strom ergibt. Das Gesetz zur Strompreisobergrenze muss noch vom Senat beurteilt werden.

Laut dem Ministerium für Industrie und Handel soll bereits jener Strom der neuen Abgabe unterliegen, der ab 1. Dezember hergestellt wird. Die Regierung erhofft sich insgesamt Mehreinnahmen 80 Milliarden Kronen (3,3 Milliarden Euro).

Autor: Till Janzer