Über tschechischen EU-Beitritt wird entweder per Parlamentsentscheid oder per Referendum entschieden

Über den Beitritt der Tschechischen Republik zu Europäischen Union wird entweder per Referendum oder aber per Parlamentsentscheid entschieden. Beide Wege ermöglicht eine Verfassungsnovelle, die am 1. Juni in Kraft getreten ist. Die größten politischen Parteien hatten sich bereits früher dafür ausgesprochen, dass über den EU-Beitritt die Bürger in einem Referendum entscheiden sollten. Das Haupthindernis für die Durchführung eines Volksentscheids war jedoch die mangelnde gesetzliche Grundlage dafür gewesen. Die Verfassungsnovelle hat auch zur Folge, dass künftig jeder internationale Vertrag, den die Tschechische Republik unterzeichnet, automatisch Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung wird.