Übersetzungen des EU-Rechts kommt nur schleppend voran
Gesetzestexte und Leitsätze des Rechtskatalogs der Europäischen Union, die mit der EU-Beitrittsrunde am 1. Mai auch in Tschechien gelten sollen, liegen bisher nur zum Teil in tschechischer Übersetzung vor. Angaben der Nachrichtenagentur CTK zufolge verweise die Europäische Kommission in Brüssel auf das tschechische Regierungsamt in Prag, das für die Ausfertigung der Texte verantwortlich ist. Hier fehle es an Mitarbeitern, meinte auch der tschechische EU-Botschafter Pavel Telicka. Er wolle am Sonnabend bei einem Gespräch mit Premier Vladimír Spidla nach einer Lösung suchen. EU-Gesetze gelten ab dem 1. Mai nur dann für die neuen Beitrittsstaaten, wenn sie auch in der jeweiligen Landessprache vorliegen.