Verfassungsgericht: Verdächtige dürfen nicht zur Herausgabe von Belastungsmaterial gezwungen werden

Verdächtige Personen können bei polizeilichen Untersuchungen nicht dazu gezwungen werden, Beweismittel vorzulegen, die gegen sie sprechen. Das entschied am Donnerstag das Tschechische Verfassungsgericht in Brünn und bestätigte damit ähnliche Urteile aus der Vergangenheit. Anlass war die Klage eines Mannes aus Südmähren, der auf seinem Auto beleidigende Aufschriften gegen die Polizei angebracht hatte. Die Polizei hatte daraufhin mit einer hohen Geldstrafe die Herausgabe des Wagens erwirkt.