Verkehrsministerium: Deutsche Mindestlohnregelung verstößt gegen europäisches Recht

Die Auslegung des deutschen Mindestlohngesetzes, nach dem auch ausländische Lkw-Fahrer auf deutschen Straßen mit 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden müssen, verstößt gegen europäisches Recht. Das ist die Meinung des tschechischen Verkehrsministeriums, sie wurde den Medien am Freitag durch dessen Sprecherin kundgetan. Gegen diese Regelung hat sich am Freitag auch die polnische Regierung erhoben. Die tschechische Politik wartet indes noch immer auf eine offizielle Stellungnahme des deutschen Arbeitsministeriums. Das Verkehrsministerium und das Arbeitsministerium in Prag hatten schon im Dezember Anfragen zum neuen Mindestlohngesetz bei ihren deutschen Kollegen vorgebracht.

Autor: Lothar Martin