Verlängerungsfrist für Lustrationsgesetz

Zum 31. Dezember diesen Jahres verliert das sogenannte Lustrationsgesetz seine Gültigkeit. Dieses regelte bisher die Kontrolle von Personen, die in den Staatsdienst treten wollen. Hierbei wird speziell die eventuelle Mitgliedschaft in der kommunistischen Partei oder in anderen Vereinigungen des ehemaligen politischen Regimes untersucht. Dieses von manchen Politikern sehr hart kritisierte Gesetz wurde nun nach langen und zähen Verhandlungen in seiner Gültigkeit über das Jahr 2000 hinaus verlängert. Näheres von unserem freien Mitarbeiter Armin Sandmann:

Das Lustrationsgesetz ist ein Evergreen der tschechischen Politszene. Während der eine Abgeordnete für dieses Gesetz sein Hand hob, in der Hoffnung sein politischer Gegner falle auch unter die Regelungen dieser Gesetzesnorm, stimmte ein anderer dagegen, denn seine eigene Vergangenheit könnte Anlass sein, dass es auch ihn trifft. Doch es ging nicht um die Verlängerung der Gültigkeit allein, sondern auch um einige Änderungen. So müssen sich Personen, die nach dem 1. November 1971 geboren sind, nicht mehr einer Sicherheitsüberprüfung gemäss dieses Gesetzes unterziehen. Des weiteren bleibt aber die Regelung in Kraft, dass Personen, die in den Jahren 1948 bis 1989 Mitglieder der kommunistischen Partei der Tschechoslowakei waren, nicht in den Staatsdienst aufgenommen werden können. Als das föderale Parlament der damaligen Tschechoslowakei im Jahre 1991 diese Gesetz mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren beschloss, hielt man dies für ausreichend. Nur nach schweren politischen Kämpfen war dann, 1996, die damalige Regierung unter Leitung des Bürgerdemokraten Vaclav Klaus bereit, dieses Gesetz zu verlängern. Viele konservative Politiker stufen diese Gesetzesnorm bis heute als unsystematisch und vorrübergehend ein. Nach den Worten des Abgeordneten Vaclav Krasa von der Freiheitsunion, US, müsse dieses Gesetz mindestens noch 20 Jahre lang gelten. Daran könne auch nichts das vor kurzem gebilligte Gesetz zum Staatsdienst etwas ändern. Gerade diese zuvor gebilligte Gesetzesnorm sollte das Lustrationsgesetz ablösen, denn es sieht auch eine Verlässlichkeitskontrolle für Personen vor, die in den Staatsdienst treten möchten. Diese lässt jedoch die politische Vergangenheit bei der Personenüberprüfung aus. So fehlt nach einer Kampfabstimmung in beiden Parlamentskammern nur noch die Unterschrift des Präsidenten Vaclav Havel, der aber schon 1995 sein Veto einlegte, da er dieses Gesetz für unausgereift halte, was die Vergangenheitsbewältigung angehe. Damals wie heute versuchten gerade Abgeordnete und Senatoren aus den Reihen der kommunistischen und sozialdemokratischen Partei gegen dieses Gesetz zu stimmen oder einige seiner Paragraphen abzuschwächen.

Autor: Armin Sandmann
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