Zwangsarbeiterentschädigung

Verehrte Hörerinnen und Hörer in der heutigen Ausgabe des Schauplatzes wollen wir das Thema Entschädigung von tschechischen Zwangsarbeitern behandeln. Am Mikrophon begrüsst Sie hierzu Marcela Pozarek.

Sie wissen es vielleicht: am kommenden Montag werden in Berlin die Vereinbarungen zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter im 3. Reich besiegelt. Unterzeichner der Abschluss-Erklärung sind die deutsche und die amerikanische Regierung, Polen, Russland, die Tschechische Republik, Weissrussland sowie die Stiftungs-Initiative der deutschen Wirtschaft und die beteiligten amerikanischen Anwälte. Für die rund 60 000 bis 70 000 tschechischen Zwangsarbeiter Opfer heisst das, dass ihnen rund 423 Millionen Mark zur Verfügung stehen, die an Personen, die in Konzentrationslagern inhaftiert oder Zwangsarbeit geleistet haben, bis Jahresende ausbezahlt werden können. An den langwierigen und zähen Verhandlungen zwischen deutscher Wirtschaft und Regierung, amerikanischen Anwälten und Opferverbänden vertrat die tschechischen Interessen Jiri Sitler. Dieser lud am vergangenen Donnerstag ins Aussenministerium um die Details der Entschädigung vor der Presse zu erläutern.

"Grundsätzlich sollen nach dem deutschen Gesetz Menschen entschädigt werden, die zu Zwangsarbeit ins Deutsche Reich deportiert wurden und dort in Gefängnishaftbedingungen oder anderen besonders schweren Bedingungen inhaftiert waren. In der Begründung des Gesetzes ist nun explizit erwähnt, dass Tschechen diese Haftbedingungen nicht nachweisen müssen, weil sie einer ethnisch verfolgten Gruppe angehörten, die durch die nazistischen Rassengesetze als solches bereits diskriminiert wurden. Die Tschechen müssen also nur den Umstand belegen, dass sie als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, ohne Angabe der Haftumstände."

Was die genaue Ausarbeitung der Entschädigungsstrategien anbelangt, steckt der Teufel im Detail, darüber hatten wir Gelegenheit mit Jan Sechter, Mitglied der tschechischen Delegation zu sprechen.: Während des 2.Weltkrieges hat man tschechische Zwangsarbeiter nicht nur nach Deutschland deportiert, man hat sie auch innerhalb des Protektorats eingesetzt, diese Opfer werden bislang nach dem deutschen Gesetz jedoch nicht entschädigt. Wie die Zwangsarbeit im Protektorat Böhmen und Mähren aussah, dazu Jan Sechter: Im Rahmen der humanitären Stiftung " Erinnerung Verantwortung Zukunft" will man nicht nur ehemalige Zwangsarbeiter entschädigen, sondern auch internationale Versöhnungsprojekte unterstützen. Zu diesem Zweck hat man ein Kuratorium gegründet, in dem ein tschechischer Delegierter nur gerade für vier Jahre vertreten gewesen wäre, von dieser Benachteiligung hat man dann aber abgesehen. Zu der Entschädigungsverhandlungen hat sich an der Pressekonfrenz im Cerninpalais auch ein Betroffener geäussert, der Vorsitzende des Verbandes politischer Gefangener Oldrich Stransky:

"Ich glaube wir sind zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlungen, selbstverständlich hat nicht alles so geklappt wie wir uns das vorstellten auch ist noch nicht alles am Ende. Jetzt erst wird man Verträge mit Partnerorganisationen und dem Kuratorium machen und da wird man noch verhandeln müssen. Grundsätzlich hat sich das Ganze gut entwickelt, wenn auch schmerzhaft."

Als manchmal schmerzhaft aber konstruktiv bezeichnete die Verhandlungen auch das Delegationsmitglied Jan Sechter. Gerade die Gespräche mit deutschen Parlamentariern waren aber sehr produktiv, worauf dies Sechter zurück führt... Am Montag also ist es soweit, in Berlin wird die Vereinbarung zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter besiegelt, für die tschechische Seite setzt Jiri Sitler seine Unterschrift unter das Dokument. Soviel also zu unserem heutigen Schauplatzthema, am Mikrophon verabschiedet sich von ihnen Marcela Pozarek.

Autor: Marcela Pozarek
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