Abberufung von Gerichtspräsidenten soll möglich werden
Das Kabinett hat heute eine Gesetzesnovelle gebilligt, die die Abberufung von Gerichtspräsidenten und –vizepräsidenten erlauben soll. Justizminister Jiří Pospíšil will damit die gegenwärtige Praxis ändern, in der die Vorsitzenden der Gerichte praktisch nicht abberufen werden konnten. In Zukunft soll der Oberste Gerichtshof in einem Disziplinarverfahren über eine mögliche Abberufung entscheiden.