Staatspräsidentenwahl ohne finanzielle Limits: Regierung beschließt Wahlgesetz
Die wichtigste Verfassungsänderung der letzten Jahre in Tschechien ist bereits beschlossen: der Präsident wird künftig direkt vom Volk gewählt. Unklar war bisher noch, wie eine solche Direktwahl ablaufen sollte. Am Mittwoch wurde das Wahlgesetz von der Regierungskoalition gebilligt und muss nun noch im Parlament bestehen. Die Kritiker haben sich aber bereits zu Wort gemeldet.
„Die Präsidentenwahl findet in zwei Wahlgängen statt. Im ersten Wahlgang ist derjenige Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen der Wahlberechtigten erhält. Im Falle, dass keiner der Kandidaten die nötige Anzahl an Stimmen erhält, wird 14 Tage nach der ersten Stimmabgabe ein zweiter Wahlgang stattfinden. Im zweiten Wahlgang stehen die beiden bestplazierten Kandidaten aus der ersten Runde zur Wahl, es wird derjenige zum Präsidenten gewählt, der die meisten der abgegebenen Stimmen erhält.“
Die Bürger können ihre Stimmen an zwei Tagen abgeben, und zwar wie auch bei anderen Wahlen üblich freitags von 14.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Ein Kandidat muss von mindestens 20 Abgeordneten oder 10 Senatoren aufgestellt werden. Daneben können Personen, die eine Petition mit 50.000 Unterschriften einreichen, ebenfalls zur Wahl antreten.Die Sozialdemokraten (ČSSD) wollen aber einen besonderen Passus in das Gesetz einbauen: Eine Ausgaben-Obergrenze für die Wahlkampagne. Ein Kandidat dürfte danach nicht mehr als 15 Millionen Kronen (600.000 Euro) für seinen Wahlkampf ausgeben. Und seine Ausgaben sollten streng kontrolliert werden, erläutert ČSSD-Chef Bohuslav Sobotka:
„Es wird Pflicht sein, ein Konto zu führen, von dem sämtliche Ausgaben für die Wahlkampagne bezahlt werden müssen. Und 60 Tage nach Beendigung der Wahlkampagne muss dann veröffentlicht werden, welche Ausgaben von diesem Konto gemacht wurden.“Die Regierung hat eine solche Ausgaben-Obergrenze in ihren Gesetzesvorschlag nicht aufgenommen. Vizepremierministerin Karolína Peake von der Partei der öffentlichen Angelegenheiten erklärt, warum sich diese Forderung im Gesetzentwurf nicht wiederfindet:
„Welche Sanktionen werden ergriffen, wenn wir eine solche Ausgabengrenze einführen? Wird die Wahl eines Kandidaten dann für ungültig erklärt oder die Wahl als Ganzes? Und wer wird diese Grenze überwachen? Wir haben derzeit kein Amt, das die Ausgaben der Parteien kontrolliert. Wir diskutieren darüber bereits seit langer Zeit im Rahmen eines Gesetzes zur Parteienfinanzierung. Aber das Gesetz zur Direktwahl des Präsidenten müssen wir so schnell wie möglich verabschieden, damit wir zum ersten Oktober die Wahlen ausrufen und vorbereiten können.“ Peake ergänzte aber, dass die Frage einer Kostenobergrenze nicht grundsätzlich vom Tisch sei, bei der übernächsten Präsidentenwahl könne sie durchaus eingeführt werden.Vor einer zu hektischen und überstürzten Gesetzgebung warnte aber der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Pavel Rychetský. Seiner Meinung nach könne es zu Problemen kommen, wenn die Direktwahl eines Präsidenten vor dem Verfassungsgericht angefochten werde. Müsste in dieser Zeit nämlich ein neuer Richter an das Verfassungsgericht berufen werden, könnte der Präsident Richter benennen, die über die Frage seiner eigenen Wahl entscheiden müssten. Das könne eine Verfassungskrise bedeuten, so Rychetský.