Gesetz über Direktwahl des Staatspräsidenten setzt Limits für Wahlkampagne
Noch vor den Sommerferien hat das tschechische Parlament die Regeln für die erste Direktwahl des Staatspräsidenten verabschiedet. Am Mittwoch stimmte der Senat dem entsprechenden Gesetz nun in der Form zu, wie es vom Abgeordnetenhaus verfasst wurde – jedoch nur mit knirschenden Zähnen.
Beispiel Přemysl Sobotka, Kandidat der Bürgerdemokraten: Der 68-jährige Senator erhält von seiner Partei umgerechnet 600.000 Euro, den Rest muss er durch Spenden hereinholen. Die Sendezeiten in den öffentlich-rechtlichen Medien sind dabei kostenlos, regelt das Gesetz. Doch alle öffentlichen Auftritte, Plakate und Weiteres gehen auf seine Rechnung.
Damit keine Verzögerungen entstehen, hat der Senat nun das komplette Gesetz ohne Änderung durchgewinkt. Denn die Amtszeit von Václav Klaus endet Anfang kommenden Jahres, die Direktwahl seines Nachfolgers muss zwischen dem 11. Januar und dem 2. Februar 2013 stattfinden.Die Senatoren kritisieren jedoch einige Regelungen. So müssen alle Kandidaten ihre komplette Buchführung innerhalb von 60 Tagen nach der Wahl offenlegen. Bei Verstößen entscheidet ein Gericht. Es kann anordnen, dass ein Kandidat bis zum Anderthalbfachen des Betrags, der das Limit überschritten hat, in die Staatskasse einzahlen muss. Die Buchführung kontrollieren sollen indes die Senatoren.
„Die Kontrolle fällt dem Mandats- und Immunitätsausschuss des Senats zu. Er ist aber überhaupt nicht dafür ausgestattet, mehrere Tausend Rechnungen zu kontrollieren, also die gesamte Abrechnung aller Kandidaten. Bereits jetzt sind es sechs bis sieben Kandidaten.“, so Senatorin Alena Gajdůšková von den oppositionellen Sozialdemokraten.Im Herbst dürfte darüber noch Gesprächsbedarf zwischen Abgeordneten und Senatoren bestehen – und zwar parteiübergreifend, da Opposition und Regierung bei der Direktwahl einmal an einem Strang ziehen. Vielleicht werden dann nachträglich Passagen aus dem Gesetz über die Präsidentenwahl verändert. Doch eine Unbekannte ist Amtsinhaber Václav Klaus, der das Gesetz noch unterschreiben muss. Er hat sich vehement gegen die Direktwahl ausgesprochen und will die bisherige Prozedur erhalten. Dabei bestimmt ein Wahlgremium aus den Mitgliedern beider Parlamentskammern den Staatspräsidenten. Und Václav Klaus hat sich bereits das eine oder andere Mal geweigert, neue Rechtsnormen gegenzuzeichnen.