Gesetz über Direktwahl des Staatspräsidenten setzt Limits für Wahlkampagne

Foto: Kristýna Maková

Noch vor den Sommerferien hat das tschechische Parlament die Regeln für die erste Direktwahl des Staatspräsidenten verabschiedet. Am Mittwoch stimmte der Senat dem entsprechenden Gesetz nun in der Form zu, wie es vom Abgeordnetenhaus verfasst wurde – jedoch nur mit knirschenden Zähnen.

Das tschechische Parlament stand unter Zeitdruck. Denn einige Kandidaten zur Direktwahl des Staatspräsidenten stehen bereits fest, sie müssen nun so langsam beginnen, Geld für ihre Kandidatur zu sammeln. Aber erst das Gesetz, das am Mittwoch nach dem Abgeordnetenhaus auch der Senat verabschiedet hat, legt die Rahmenbedingungen fest. Geregelt ist, dass die Kandidaten umgerechnet maximal 2 Millionen Euro für ihre Kampagne ausgeben dürfen: 1,6 Millionen in der Hauptkampagne zur ersten Wahlrunde, und die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen dürfen dann noch einmal 400.000 Euro vor der Stichwahl in der zweiten Runde einsetzen. Marek Benda, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bürgerdemokraten im Abgeordnetenhaus:

Přemysl Sobotka  (Foto: ČTK)
„Vorgeschrieben ist die Einrichtung eines drei- bis fünfköpfigen Wahlstabs, der für die Finanzierung verantwortlich ist. Einnahmen müssen sofort online veröffentlicht werden und nach der Wahl auch die Ausgaben. Die Spenden sind von der Schenkungssteuer ausgenommen, aber was davon übrigbleibt, fällt nicht dem Kandidaten zu, sondern muss wohltätigen Zwecken zugeführt werden.“

Beispiel Přemysl Sobotka, Kandidat der Bürgerdemokraten: Der 68-jährige Senator erhält von seiner Partei umgerechnet 600.000 Euro, den Rest muss er durch Spenden hereinholen. Die Sendezeiten in den öffentlich-rechtlichen Medien sind dabei kostenlos, regelt das Gesetz. Doch alle öffentlichen Auftritte, Plakate und Weiteres gehen auf seine Rechnung.

Václav Klaus  (Foto: Archiv des Regierungsamtes der Tschechischen Republik)
Damit keine Verzögerungen entstehen, hat der Senat nun das komplette Gesetz ohne Änderung durchgewinkt. Denn die Amtszeit von Václav Klaus endet Anfang kommenden Jahres, die Direktwahl seines Nachfolgers muss zwischen dem 11. Januar und dem 2. Februar 2013 stattfinden.

Die Senatoren kritisieren jedoch einige Regelungen. So müssen alle Kandidaten ihre komplette Buchführung innerhalb von 60 Tagen nach der Wahl offenlegen. Bei Verstößen entscheidet ein Gericht. Es kann anordnen, dass ein Kandidat bis zum Anderthalbfachen des Betrags, der das Limit überschritten hat, in die Staatskasse einzahlen muss. Die Buchführung kontrollieren sollen indes die Senatoren.

Alena Gajdůšková
„Die Kontrolle fällt dem Mandats- und Immunitätsausschuss des Senats zu. Er ist aber überhaupt nicht dafür ausgestattet, mehrere Tausend Rechnungen zu kontrollieren, also die gesamte Abrechnung aller Kandidaten. Bereits jetzt sind es sechs bis sieben Kandidaten.“, so Senatorin Alena Gajdůšková von den oppositionellen Sozialdemokraten.

Im Herbst dürfte darüber noch Gesprächsbedarf zwischen Abgeordneten und Senatoren bestehen – und zwar parteiübergreifend, da Opposition und Regierung bei der Direktwahl einmal an einem Strang ziehen. Vielleicht werden dann nachträglich Passagen aus dem Gesetz über die Präsidentenwahl verändert. Doch eine Unbekannte ist Amtsinhaber Václav Klaus, der das Gesetz noch unterschreiben muss. Er hat sich vehement gegen die Direktwahl ausgesprochen und will die bisherige Prozedur erhalten. Dabei bestimmt ein Wahlgremium aus den Mitgliedern beider Parlamentskammern den Staatspräsidenten. Und Václav Klaus hat sich bereits das eine oder andere Mal geweigert, neue Rechtsnormen gegenzuzeichnen.