Wahlkampfkonten: Zeman und Fischer in den Miesen
Der Staatspräsident arbeitet bereits, die Wahl und der Wahlkampf sind schon längst vorbei. Nun wird abgerechnet, am 30. März war Stichtag: Alle Präsidentschaftskandidaten mussten die Buchführung für ihren Wahlkampf abschließen und das Ergebnis veröffentlichen. Die meisten haben eine positive Bilanz, einige wenige haben mit einem Minus abgeschlossen.
Probleme bereiten allerdings der ehemalige Favorit auf das Amt, Jan Fischer, und der Wahlsieger Miloš Zeman. Beide haben ein Minus auf dem Konto in Höhe mehrerer Millionen Kronen. Die Sprecherin Zemans, Hana Burianová, versichert:
„Wir haben noch einige nicht beglichene Forderungen. Diese werden aber aus Spenden bezahlt, die uns in Unterstützerverträgen von Anfang des Jahres zugesagt wurden. Wir werden diesen Forderungen in den nächsten Tagen nachkommen.“Insgesamt soll Zemans Weg auf die Prager Burg etwa 37 Millionen Kronen (1,5 Millionen Euro) gekostet haben – 3 Millionen davon sind noch nicht beglichen. Die Höhe von Jan Fischers Schulden ist unklar, die tschechischen Medien gehen von etwa 4 bis 5 Millionen Kronen aus. Aber auch Fischer ließ ausrichten, seinen Verpflichtungen in den nächsten Tagen nachzukommen. Das sei rechtlich aber ein Problem, so der Vorsitzende des Senatsausschusses für Mandats- und Immunitätsfragen, Jiří Oberfalzer:
„Erstens muss die gesamte Wahlkampagne über das Konto des Kandidaten abgewickelt werden. Zweitens darf ab der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für 120 Tage keine Bewegung mehr auf dem Konto erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kandidat verpflichtet, alle verbliebenen Gelder wohltätigen Zwecken zu spenden. Das Gesetz sieht also keine Transaktionen nach der Wahl auf dem Konto vor.“Eine verspätete Bezahlung der ausstehenden Forderungen verstößt also gegen das Gesetz und müsste außerhalb des Wahlkontos erfolgen. Dies wäre wiederum ungesetzlich, da sämtliche Wahlkampffinanzierung nur über dieses Konto laufen dürfe, erklärt Oberfalzer. Das Problem sei hausgemacht, wie der Senator zugibt:
„Das ist nicht zu Ende gedacht. Bei der Erstellung des Gesetzes wurde nicht darüber nachgedacht, dass es zu einer solchen Situation kommen könnte. Damit müssen wir nun zurechtkommen, und der Mandats- und Immunitätsausschuss wird diese Problematik bei einer Novelle des Gesetzes berücksichtigen müssen.“Der Senat hat bei Verstößen gegen die Finanzierungsvorschriften ohnehin keine Sanktionsmöglichkeiten. Er kann einen Gesetzesverstoß nur feststellen, Strafen darf er nicht verhängen. Lediglich die Präsidentschaftskandidaten selbst könnten bei Unregelmäßigkeiten Klage gegen ihre Mitbewerber einreichen. Ein weiteres Problem sind ungültige Spenden. Einige Kandidaten haben diese Gelder direkt zurücküberwiesen, allerdings ist unklar, ob einmal eingegangene Mittel nicht doch verrechnet werden müssen. Viel Arbeit also noch für die Gesetzgeber.