Wahlergebnis bestätigt: Verwaltungsgericht weist alle Beschwerden zurück

Miloš Zeman (Foto: ČT24)

Vor dreieinhalb Wochen wurde Miloš Zeman zum neuen Präsidenten der Tschechischen Republik gewählt – mit rund 500.000 Stimmen mehr als sein Gegenkandidat Karel Schwarzenberg. Trotz des ziemlich klaren Sieges machte sich danach starker Unmut über den Ausgang der ersten Präsidenten-Direktwahl im Land breit. Der Grund: Viele enttäuschte Tschechen machten den ihrer Meinung nach schmutzigen Wahlkampf des Zeman-Lagers für das Wahlergebnis verantwortlich. Deshalb hagelte es danach Beschwerden beim Obersten Verwaltungsgericht in Brno / Brünn. Das Gericht hat mittlerweile alle Beschwerden zurückgewiesen. Seit Dienstag ist es daher amtlich: Der Amtseinführung von Miloš Zeman am 8. März steht nichts mehr im Wege.

Karel Schwarzenberg und Miloš Zeman  (Foto: ČT24)
Das Oberste Verwaltungsgericht hat alle 109 Beschwerden über die Präsidentenwahl abgeschmettert. Einen Großteil davon – exakt 64 – habe man zurückgewiesen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung von Beschwerden nicht eingehalten worden sei, erklärte der vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts, Vojtěch Šimíček, am Dienstag. Weitere Beschwerden richteten sich gegen die Streichung von Präsidentschaftskandidaten durch das Innenministerium. Dazu aber hatte das Verwaltungsgericht bereits Mitte Dezember ein Urteil gefällt. Vojtěch Šimíček:

Vojtěch Šimíček  (Foto: Archiv des Verwaltungsgerichts)
„In diesen Fällen haben wir die Beschwerden zurückgewiesen, weil wir nicht zum zweiten Male in das gleiche Wasser springen können. Mit anderen Worten: Wir können nicht zum zweiten Male Dinge lösen, die bereits rechtskräftig beschlossen wurden.“

Der überwiegende Anteil der übrigen Beschwerden bezog sich auf den Wahlkampf, insbesondere auf den vor der Stichwahl. Hier seien viele unwahre, fremdenfeindliche und nationalistische Argumente benutzt worden, die den Wahlausgang merklich beeinflusst hätten, kritisierten die Beschwerdeführer. Šimíček hielt dem entgegen:

Unwahre Behauptung über Karel Schwarzenberg in der Tageszeitung „Blesk“
„In diesen Fällen kam unser Gericht zu dem Schluss, es sei völlig normal, dass in freien und demokratischen Wahlen nicht nur positive, sondern auch negative Wahlkampagnen geführt werden. Das ist im Gesetz auch ausdrücklich erlaubt.“

Nichtsdestotrotz bekannte der vorsitzende Richter, man habe in drei Beschwerdefällen festgestellt, dass die kritisierten Unzulänglichkeiten tatsächlich Gesetzwidrigkeiten seien. Das größte Foul sei dabei in einer Anzeige begangen worden, die in der auflagenstärksten Tageszeitung „Blesk“ erschien – mit schweren Vorwürfen gegen Präsidentschaftskandidat Karel Schwarzenberg, so Šimíček:

„Dort bestand die Gesetzwidrigkeit darin, dass hier eine offenbar unwahre Behauptung verbreitet wurde. Zudem war die Anzeige anonym und damit nicht gesetzeskonform – es war also nicht bekannt, wer ihr Auftraggeber war.“

Weil diese Anzeige aber nicht eindeutig dem Zeman-Lager zuzuordnen sei und es in den anderen beiden Fällen eine öffentliche Entschuldigung von Seiten Zemans gegeben habe, sei man schließlich zu diesem Urteil gelangt:

Foto: Kristýna Maková
„In diesen drei Fällen musste das Gericht in der Tat feststellen, dass es zu einer Verletzung des Wahlgesetzes gekommen ist. Das Wahlergebnis ist aber so klar, dass wir nicht zu der Überzeugung gelangt sind, die Wahlen wären anders ausgefallen, wenn es nicht zu diesen Gesetzwidrigkeiten gekommen wäre.“

Nach diesem Urteil bleibt den enttäuschten Beschwerdeführern jetzt nur noch eine Möglichkeit – der Gang vor das Verfassungsgericht. Einige von ihnen haben bereits angekündigt, davon Gebrauch machen zu wollen. Auf die Amtseinführung von Miloš Zeman am 8. März hat das jedoch schon keinen Einfluss mehr.