Abgeordnetenhaus beschließt neue Krankengeldregelung
Das tschechische Abgeordnetenhaus hat eine neue Krankengeldregelung verabschiedet. So soll die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer in den ersten drei Krankheitstagen 25 Prozent des Lohnes betragen. Dies könnte im September in Kraft treten, falls der Senat und der Staatspräsident dem neuen Gesetz zustimmen. Eine Neubestimmung des Krankengeldes war notwendig geworden, nachdem das Verfassungsgericht die Regelung von Anfang des Jahres gekippt hatte, der nach in den ersten drei Krankheitstagen keine Lohnfortzahlung erfolgte. Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Gesetzes wird ab dem 1. Juli wie noch im vergangenen Jahr 60 Prozent des Lohnes weiter gezahlt.