Abgeordnetenhaus billigt Änderungen bei Gebühren im Gesundheitswesen
Mit einer großen Mehrheit aus Regierung und Opposition hat das Abgeordnetenhaus für erste Änderungen an den umstrittenen Zuzahlungen im Gesundheitswesen gestimmt. So sollen in Zukunft für den Krankenhausaufenthalt von Babys nach der Geburt keine Gebühren mehr anfallen. Zudem sollen Organspender von den Zahlungen im Gesundheitswesen befreit werden sowie jegliche gerichtlich angeordnete ärztliche Behandlung kostenfrei sein. Die Änderungsvorschläge müssen noch der Senat und Präsident Václav Klaus beurteilen. Über weitere Befreiungen will die Regierung zu einem späteren Zeitpunkt beraten.
Die Gebühren bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten wurden zu Jahresbeginn eingeführt. Die Höhe der Zuzahlungen liegt zwischen 30 und 90 Kronen (1,2 bis 3,6 Euro).