Abgeordnetenhaus verabschiedet Regeln zur Kurzarbeit

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Freitag die Regeln zur sogenannten Kurzarbeit verabschiedet. Danach sollen Arbeitgeber ihren Angestellten für die nicht absolvierte Arbeitszeit mindestens 80 Prozent des Lohns auszahlen. Der Staat ersetzt den Firmen vier Fünftel dieser Kosten einschließlich der Sozialabgaben. Dies kann bis zum 1,5-Fachen des landesweiten Durchschnittsgehalts eingefordert werden. Die Angestellten dürfen dabei bis zu vier Tage wöchentlich zu Hause bleiben, und das für einen maximalen Zeitraum von einem Jahr. Die Gesetzesnovelle wird jetzt vom Senat verhandelt. In Kraft treten könnte sie ab Juli.

Über die Kurzarbeitsregeln hat die Regierungskoalition aus Ano und Sozialdemokraten (ČSSD) lange keine Einigung erzielen können. Es gab mehrere Entwürfe, der aktuelle wurde noch in der letzten Lesung wieder ins Abgeordnetenhaus zurückgeschickt. Die untere Parlamentskammer hat nun die Version verabschiedet, die von Ano, ČSSD und Kommunisten als Kompromiss ausgearbeitet wurde. Dafür stimmten am Freitag 79 der 100 anwesenden Volksvertreter, dagegen stimmte nur Mikuláš Ferjenčík von der Piraten-Partei.