Streit als Selbstzweck? Koalitionsabgeordnete bestehen auf Lockerung des Kündigungsschutzes
Angestellten ohne Angabe von Gründen zu kündigen – dies wollen die Abgeordneten zweier Koalitionsparteien in Tschechien ermöglichen.
Schlagen einige Regierungsparteien im Abgeordnetenhaus gerade unnötige Wellen? Schon die informelle Bezeichnung der Reform des Arbeitsgesetzbuches als „Flexinovelle“ erregt Aufmerksamkeit. Sie sieht etwa eine Verlängerung der Probezeit oder eine Verkürzung der Kündigungsfrist vor. Doch damit noch nicht genug: Bei der zweiten Lesung im Abgeordnetenhaus wurde am Dienstag noch ein Ergänzungsantrag aus den Regierungsfraktionen eingebracht: Künftig sollen in Tschechien auch Kündigungen ohne Angabe von Gründen erlaubt sein.
Was sie sich davon versprechen, beschrieb die Abgeordnete Eva Decroix (Bürgerdemokraten) gegenüber den Reportern des Tschechischen Rundfunks:
„Wir wollen einen flexibleren Arbeitsmarkt, auf dem die Leute bessere Jobs für besseres Geld finden sollen.“
Die Antragsteller sind eine Gruppe von Abgeordneten der beiden Koalitionsparteien Bürgerdemokraten und Top 09. Die grundlose Kündigung soll demnach nur in der Privatwirtschaft ermöglicht werden, und zwar unter Einhaltung eines „ethischen und verantwortungsvollen Verhaltens gegenüber den Angestellten“, wie es im Entwurf heißt.
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Die Mehrheit der Parlamentarier ist mit diesem Vorschlag allerdings nicht einverstanden. Denn auch zwei Regierungspartner positionieren sich dagegen: Weder die Bürgermeisterpartei Stan noch die Christdemokraten (KDU-ČSL) wollen dafür stimmen. Der Minister für Arbeit und Soziales, Marian Jurečka (KDU-ČSL), hatte die Kündigung ohne Grundangabe schon im Frühjahr vergangenen Jahres ausgeschlossen. Und aktuell sagt Vít Kaňkovský (KDU-ČSL), Vorsitzender des Sozialausschusses:
„Der Angestellte ist immer in der Position des Schwächeren. Wir meinen, dass es im Moment noch nicht genügend Garantien für seinen ausreichenden Schutz gibt.“
Angesichts dieses Einwandes verweisen die Antragsteller darauf, dass im Falle einer grundlosen Kündigung eine Abfindung in doppelter Höhe gezahlt werden solle. Und ausgenommen sein sollen zudem schwangere Mitarbeiterinnen sowie Angestellte in Elternzeit, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder kurz vor der regulären Rente.
Trotzdem ist auch die Opposition nicht überzeugt. Alle drei Fraktionen wandten sich in der Debatte am Dienstag deutlich gegen den Ergänzungsantrag. Aleš Juchelka (Ano), Vizechef des Abgeordnetenhauses, betonte im öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehen (ČT):
„Falls die Flexinovelle mit diesem Änderungsantrag – in Anführungszeichen – bereichert wird, dann kann Ano nicht für die Novelle als Ganzes stimmen.“
Petr Hartman, politischer Kommentator des Tschechischen Rundfunks, wirft den beiden Antragsparteien sogar vor, eine unnötige Diskussion hervorgerufen zu haben:
„Kurz und gut: Die Initiative von Bürgerdemokraten und Top 09 hat keine Chance auf Erfolg. Das wissen sie gut und geben es auch öffentlich zu. Trotzdem wurde durch diesen Schritt eine stürmische Polemik hervorgerufen – als ob er die wichtigste Verbesserung des Arbeitsgesetzbuches sei, die es geben könne.“
Dabei seien die anderen Einschnitte, die die Gesetzesnovelle von Anfang an vorsieht, viel tiefgreifender, ergänzt Hartman. Denn damit könnten Firmen Mitarbeiter eben viel leichter entlassen. Um die Betroffenen nicht in Existenznot, sondern schnell in einen neuen Job zu bringen, gebe es in Tschechien jedoch noch lange nicht die nötigen strukturellen Bedingungen, mahnt der Kommentator.
Diesbezüglich will etwa Arbeitsminister Jurečka im Rahmen der „Flexinovelle“ eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes durchsetzen – zumindest für die ersten Monate der Zeit ohne Job. Bei längerer Arbeitssuche soll die Unterstützung hingegen gesenkt werden, so die Pläne.
Die Novelle wird nun erneut von den Abgeordnetenausschüssen verhandelt und geht dann in die dritte und abschließende Lesung. Eine Abstimmung gibt es frühestens in zwei Wochen.








