Dauerhafte Regeln für Kurzarbeit – mit Unterschieden zu Deutschland

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Nach wochenlangen Verhandlungen hat das Kabinett am Freitag konkrete Regeln entworfen. Diese müssen aber noch vom Parlament verabschiedet werden.

Jana Maláčová  (Foto: Michaela Danelová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)

Wegen der Corona-Krise laufen in Tschechien seit dem Frühjahr zwei Regierungsprogramme (Antivirus A und B), mit denen erstmals überhaupt hierzulande die Kurzarbeit eingeführt wurde. Weil sich die Regelungen bewährt haben und der Arbeitsmarkt vor einem Ansturm bewahrt werden konnte, hat sich das Kabinett aus Partei Ano und Sozialdemokraten für eine dauerhafte Verankerung der Kurzarbeit im tschechischen Recht entschieden.

Unter anderem stritten Arbeits- und Sozialministerin Jana Maláčová (Sozialdemokraten) und Finanzministerin Alena Schillerová (parteilos) über die Höhe der Gelder. Letztlich hat sich Maláčová durchgesetzt, und das Kurzarbeitergeld soll bei 70 Prozent des Nettolohns liegen. Allerdings gibt es eine Deckelung auf der Höhe des tschechischen Durchschnittslohns. Die Auszahlung des Lohnersatzes wurde auf zwölf Monate begrenzt.

Karel Havlíček  (Foto: ČTK / Josef Vostárek)

Zwischen Gewerkschaften und Regierung war wiederum umstritten, wer über die Einführung von Kurzarbeit entscheiden soll. Während die Arbeitnehmervertreter in diesem Punkt für das deutsche Modell plädierten, bezeichnete Industrie- und Handelsminister Karel Havlíček (parteilos) dies als „nicht praktikabel“ in Tschechien. Und dabei blieb es. Gemäß der am Freitag verabschiedeten Vorlage sollen also nicht die Arbeitsämter auf Antrag von Firmen entscheiden, ob Kurzarbeit eingeführt wird, sondern das Regierungskabinett jeweils nach Beratungen mit den Tarifpartnern.

Bei der Entscheidung über die Kurzarbeiter-Regelung stand die tschechische Regierung unter Zeitdruck. Wenn Ende Oktober die bisherigen Hilfsprogramme Antivirus A und B auslaufen, sollen sofort die neuen Regeln greifen. Deswegen möchte man diese zum 1. November einführen.

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Allerdings muss der Vorschlag zur Kurzarbeit noch von beiden Kammern des Parlaments beurteilt werden. Und dort drohen Probleme. Denn Gewerkschaften und Arbeitgeber haben bereits Unmut bekundet mit den Vorstellungen des Kabinetts. Beide Seiten wollen ihren Aussagen nach nun versuchen, die Verhandlungen im Parlament noch in ihrem Sinn zu beeinflussen.

Spannend ist dabei, ob die Kommunisten den Regierungsbeschluss mittragen wollen. Das könnte entscheidend werden, da die Partei Ano und die Sozialdemokraten nur ein Minderheitskabinett bilden und sich bisher bei den Abstimmungen im Abgeordnetenhaus meist auf die Kommunisten stützen konnten.

Autor: Till Janzer
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