Einigung über Kurzarbeitsgesetz in Tschechien
Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Freitag die Gesetzesvorlage zur sogenannten Kurzarbeit verabschiedet.
In Krisenzeiten, in denen Firmen ihre Mitarbeiter vorübergehend nicht voll beschäftigen können, sollen Arbeitgeber demnach ihren Angestellten für die nicht absolvierte Arbeitszeit mindestens 80 Prozent des Lohns fortzahlen. Der Staat ersetzt den Firmen vier Fünftel dieser Kosten einschließlich der Sozialabgaben. Dies kann bis zum Anderthalbfachen des landesweiten Durchschnittsgehalts eingefordert werden. Die Angestellten dürfen dabei bis zu vier Tage in der Woche zu Hause bleiben, und das für einen maximalen Zeitraum von einem Jahr.
Über die Kurzarbeitsregeln hat die Regierungskoalition aus Partei Ano und Sozialdemokraten lange keine Einigung erzielen können. Für die mehrfach überarbeitete Gesetzesvorlage stimmten am Freitag 79 der 100 anwesenden Abgeordneten. Unterstützung für diese Version kommt von den Gewerkschaften und Arbeitsgebern.
Das Kurzarbeiter-Geld wird danach in ähnlicher Form beantragt werden wie die bisherigen staatlichen Lohnzuschüsse aus dem Corona-Hilfsprogramm „Antivirus“. Im Unterschied dazu wird den Unternehmen das Geld für die Kurzarbeit aber nicht erst nachträglich ausgezahlt. Anspruch entsteht für Mitarbeiter, die schon mindestens drei Monate in der Firma arbeiten. Mit dem entsprechenden Antrag verpflichten sich die Arbeitgeber, die betreffenden Angestellten nicht zu entlassen, was auch noch während einer bestimmten Zeitspanne nach Auslaufen der Kurzarbeit gilt. Während des Arbeitsausfalls sollten die betroffenen Menschen Weiterbildungskurse des Arbeitsamtes besuchen.
Über den Einsatz des Kurzarbeits-Programms entscheidet die Regierung in Absprache mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Das Gesetz kommt im Falle einer allgemeinen Bedrohung der Beschäftigungslage zum Tragen. Dies könnte durch eine Naturkatastrophe, einen Cyberangriff, eine Epidemie oder eine instabile ökonomische Lage ausgelöst werden.
Die Gesetzesnovelle wird jetzt vom Senat verhandelt. In Kraft treten könnte sie ab Juli.