Regierung entwirft Gesetz zur Kurzarbeit

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Das Tschechische hat dafür keinen eigenen Begriff, sondern nennt das Modell einfach wie im Deutschen „kurzarbeit“: Nun sollen dauerhafte Regeln im hiesigen Recht verankert werden, um in Krisensituationen einen vorübergehenden Verdienstausfall teilweise ausgleichen zu können und Entlassungen zu vermeiden.

Karel Havlíček  (Foto: ČTK / Dalibor Glück)

Die Regierung hat am Freitag neue Regeln für die Kurzarbeit gebilligt. Der Minister für Industrie und Handel, Karel Havlíček (parteilos), unterstrich vor Journalisten:

„Das neue Programm ist kein befristetes Instrument. Es ist etwas völlig anderes als die beiden Antivirus-Programme und alle weiteren Corona-Maßnahmen. Diese wurden für eine Frist von einigen Wochen oder Monaten gebilligt. Das vorliegende Gesetz bleibt viele Jahre in Kraft.“

Finanzministerin Alena Schillerová (parteilos) erläuterte die Prinzipien des Modells:

Alena Schillerová | Foto: Michaela Danelová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks

„Über die Aktivierung der Kurzarbeit muss immer die Regierung entscheiden. Grund dafür kann nicht nur eine Pandemie sein, sondern auch etwa eine Cyberattacke oder Überschwemmungen, also ein Ereignis, das die Wirtschaftslage negativ beeinflusst. Die Regierung muss dann beurteilen, in welchem Wirtschaftsbereich beziehungsweise in welcher Region die Kurzarbeit eingeführt wird.“

In einem solchen Fall zahlt der Staat den Lohnersatz für einen vorübergehenden Arbeitsausfall. Laut der Ministerin müssen die Aufwendungen aber gerecht aufgeteilt sein auf Arbeitgeber, Staat und Arbeitnehmer:

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„Die Kurzarbeit bezieht sich auf eine Minderbeschäftigung zwischen 20 und 80 Prozent der regulären Arbeitszeit, also von einem bis zu vier Tagen. Der Beitrag des Staats für diese Zeit des Ausfalls beträgt 70 Prozent des Nettolohns. Der Maximalbetrag darf aber den tschechischen Durchschnittslohn nicht überschreiten.“

Für die restliche, tatsächlich geleistete Arbeit muss weiterhin die jeweilige Firma den entsprechenden Lohn zahlen. Aber nicht nur das…

„Das Kurzarbeitergeld kann an den jeweiligen Arbeitnehmer maximal für zwölf Monate ausgezahlt werden. In der Zeit des Arbeitsausfalls trägt der Arbeitgeber die Krankenversicherung in voller Höhe und die Sozialversicherung in der Höhe, die für 70 Prozent des Nettolohns anfällt.“

Jana Maláčová  (Foto: Elena Horálková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)

Arbeits- und Sozialministerin Jana Maláčová (Sozialdemokraten) betonte, die Regierung habe zudem Vorkehrungen getroffen gegen einen Missbrauch:

„Wenn eine Firma Kurzarbeitergeld bezieht, darf sie keine Dividenden auszahlen. Zudem haben jene Unternehmen kein Recht auf Kurzarbeitergeld, deren Sitz in einem Steuerparadies liegt.“

Industrie- und Handelsminister Karel Havlíček (parteilos) hob die Bedeutung des Kurzarbeit-Programms hervor:

„Bisher gab es noch kein entsprechendes Gesetz hierzulande. Dabei wird schon seit 20 oder 25 Jahren darüber diskutiert. Nun wurde es von dieser Regierung ausgearbeitet und vorgelegt, und ich glaube fest, dass es im Parlament durchkommt.“