Brünner Verfassungsgericht lehnt Beschwerde zum Mietrecht ab
Das tschechische Verfassungsgericht hat es am Dienstag abgelehnt, einer Beschwerde des Städtischen Gerichts in Prag zu entsprechen, nach der jene Passagen des Bürgerlichen Gesetzbuches gestrichen werden sollten, die sich mit dem Mieten von Wohnungen auseinandersetzen. Dem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts zufolge werden sich dadurch die Kosten der Wohnungsmieter einstweilen nicht extrem verändern. Die Mieter-Vereinigung in Tschechien ist mit dieser Entscheidung zufrieden. Die Hausbesitzer wiederum sind überzeugt davon, dass ihnen diese Entscheidung helfe, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu gewinnen.