Brüssel fordert von Tschechien eine korrigierte Regelung beim Visarecht

Die Tschechische Republik hat von der Europäischen Kommission die Auflage erhalten, eine Regelung im Visarecht zu ändern. Es betrifft die Regelung des Einspruchsrechts, und zwar für den Fall, wenn Antragsteller gegen die Entscheidung des zuständigen Amtes, ein beantragtes Visum nicht auszustellen oder die Antragstellung für ungültig zu erklären, Einspruch einlegen wollen. Die Europäische Kommission beklagt hierbei, dass in dem Berufungsverfahren nicht der Zugang zu einem Gericht verankert ist. Dieselbe Veränderung im Visarecht müssen auch Estland, Polen und die Slowakei vornehmen, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die genannten vier Länder haben nun zwei Monate Zeit, eine entsprechende Maßnahme im Visarecht zu treffen. Andernfalls könne die Angelegenheit auch beim Europäischen Gerichtshof landen, hieß es.

Autor: Lothar Martin