Bürgerbeauftragter: Gemeindevertretungen beschneiden Recht auf Meinungsäußerung

Einige tschechische Gemeinden beschneiden das Recht der Bürger auf Meinungsäußerung zu den in der Gemeindevertretung verhandelten Angelegenheiten. Zu dem Schluss kommt das Amt des Tschechischen Bürgerbeauftragten in seinem aktuellen Bericht. In der Verhandlungsordnung werde die Anhörung der Bürger häufiger an den Schluss der Sitzungen verlegt, wenn die Gemeinderäte bereits Beschlüsse gefasst hätten, hieß es. Äußerungen müssten zuvor schriftlich eingereicht werden. Das Innenministerium bestätigte diese Mängel in einigen Gemeinden. Die stellvertretende Bürgerbeauftragte Jitka Seitlová hat das Ministerium aufgefordert, die Verhandlungsordnungen der Prager Gemeinden zu überprüfen. Über diese Missstände hatten sich die Bürger eines Prager Stadtteiles beschwert.