Diag Human legt Berufung gegen die Rückgabe tschechischer Kunstwerke ein

Drei tschechische Kunstwerke, die ein Bezirksgericht in Wien konfisziert hatte, bleiben vorerst weiter in der österreichischen Hauptstadt. Am Donnerstag legte die Blutplasma-Firma Diag Human Berufung dagegen ein, dass die zwei Gemälde und eine Plastik wegen der Immunität des Kultureigentums von Staaten wieder an die Tschechische Republik zurückgegeben werden. Über die Berufung muss nun das Bezirksgericht entscheiden. Bis dahin blieben die wertvollen Kunstwerke unter Verschluss, wie eine Beauftragte des tschechischen Staates in Eigentumsfragen sagte.

Die Tschechische Republik und Diag Human liegen seit Anfang der 90er Jahre im Rechtsstreit. Damals hatte das tschechische Gesundheitsministerium das Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb um die Lieferung von Blutplasma ausgeschlossen. Dagegen hatte Diag Human geklagt. Der Fall kam im Jahr 2008 vor ein Schiedsgericht in Paris, das Gericht verurteilte Tschechien zu einer Entschädigungssumme von umgerechnet rund 400 Millionen Euro. Tschechien hat den Schiedsspruch indes nie anerkannt und hält den Rechtsstreit daher für noch nicht gelöst. Diag Human betrachtet das Schiedsurteil als definitiv und versucht seit diesem Jahr Prag durch die Beschlagnahme von tschechischem Eigentum im Ausland zum Einlenken zu zwingen. Das Wiener Bezirksgericht hatte im Februar dem Antrag des Unternehmens stattgegeben und drei Kunstwerke konfisziert. Im Juni protestierte Tschechien erfolgreich gegen die Entscheidung, indem man auf die Immunität von Kulturgütern hinwies.

Autor: Till Janzer