Neuberufung am tschechischen Verfassungsgericht

Die Kreisrichterin Dita Řepková wird höchstwahrscheinlich zur tschechischen Verfassungsrichterin ernannt. Der Senatsausschuss für Menschenrechte unterstützte am Dienstag einstimmig die Kandidatur der Juristin. Zuvor hatte sich bereits der verfassungsrechtliche Ausschuss für Řepkovás Ernennung ausgesprochen. Mit der finalen Abstimmung in der oberen Parlamentskammer wird für Mittwoch gerechnet.

Dita Řepková ist derzeit Richterin am Kreisgericht in Brno / Brünn. Sie ist auf Strafrecht spezialisiert. Sollte ihre Nominierung vom Senat bestätigt werden, beerbt sie den Verfassungsrichter David Uhlíř im Amt. Dessen zehnjährige Amtszeit endet am 10. Dezember.