Diviš und Janeček: Abgelehnte Präsidentschaftskandidaten wenden sich an Oberstes Verwaltungsgericht

Der Unternehmer Karel Diviš hat am Dienstag beim Obersten Verwaltungsgericht eine Beschwerde wegen der Ablehnung seiner Präsidentschaftskandidatur eingelegt. Dies teilte am Mittwoch seine Mitarbeiterin Renáta Plšková mit. Den gleichen Schritt ging am Mittwoch auch Karel Janeček, wie der Unternehmer via Twitter informierte. Die Frist zu Einreichung von Beschwerden wegen Ablehnung der Präsidentschaftskandidatur ist am Mittwoch um 16 Uhr. Von da an hat das Gericht 15 Tage Zeit, eine Entscheidung zu fällen.

Das tschechische Innenministerium hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass von den 21 fristgerecht eingegangen Kandidaturen 12 abgelehnt wurden. Im Fall von Diviš und Janeček begründete das Ministerium seine Entscheidung mit der hohen Fehlerquote der eingereichten Unterschriften, welche für die Kandidatur nötig sind.