Ehemaliger Fernsehdirektor Balvin klagt gegen seine Abberufung
Der ehemalige Generaldirektor des Tschechischen Fernsehens, Jiri Balvin, hat am Dienstag wegen seiner Abberufung durch den Fernsehrat im November des Vorjahres beim Bezirksgericht Prag 4 Anklage erhoben. Balvin erklärte, er habe während seiner Amtszeit keinerlei Rechtsvorschriften gebrochen. Auch der ihm unter anderem vorgeworfene Vertragsbruch, der durch die unzureichende Realisierung eines vereinbarten Projektes in den Bereichen Nachrichten und Wirtschaft entstanden sei, sei laut Balvin nicht gerechtfertigt. Das Projekt sei auf sechs Jahre anberaumt gewesen, eine Beurteilung nach nicht einmal einem Jahr im Amt sei verfrüht. Der Fernsehrat selbst kann aus rechtlichen Gründen nicht geklagt werden, Balvin erhob seine Anklage daher direkt gegen das Tschechische Fernsehen "Ceska televize". Die Anwältin und Vizevorsitzende des Rates, Zdena Hulova, wollte Balvins Schritt vorerst nicht kommentieren. Zuerst wolle sie die Anklageschrift lesen, so Hulova am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur CTK.