Erfolgte Zwangssterilisierungen von Roma-Frauen bleiben straflos

Die Fälle von Zwangssterilisierung tschechischer Roma werden strafrechtlich nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft im nordböhmischen Most / Brüx stellte in einer definitiven Entscheidung zu zwei Fällen fest, dass es sich bei der Sterilisierung der Frauen ohne ihre Zustimmung zwar um Straftaten gehandelt habe, diese inzwischen jedoch verjährt seien. Insgesamt 80 Roma-Frauen hatten vor drei Jahren bei Ombudsmann Otokar Motejl Beschwerde wegen erzwungener Sterilisation eingereicht. Die jüngsten Fälle stammen aus der Zeit nach der Jahrtausendwende.