EU-Migrationspakt in Kraft, für Tschechien gilt Ausnahme
Am Freitag ist für alle Mitgliedsstaaten der EU-Migrationspakt in Kraft getreten. Seine Ziele sind laut Europäischer Kommission ein besserer Schutz der Außengrenzen, gerechte und feste Asylregeln sowie eine Balance zwischen Solidarität und Verantwortung. Ähnlich wie für einige andere Staaten gilt auch für Tschechien derzeit eine Ausnahme vom verpflichtenden Solidaritätsprinzip.
Der Pakt war im Mai 2024 beschlossen worden, Tschechien enthielt sich bei der Abstimmung. Die Regeln verpflichten alle EU-Staaten, entweder Asylbewerber aufzunehmen oder einen entsprechenden Beitrag an Finanzen oder operativer Hilfe zu leisten. Da in Tschechien bereits eine große Zahl an Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine lebt, ist das Land in diesem Jahr von den finanziellen Abgaben befreit.