EuGH zu Fall aus Tschechien: Private Überwachungskameras unterliegen EU-Datenschutzregeln

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Donnerstag in einem Fall aus Tschechien eine Grundsatzentscheidung über Datenschutzregeln getroffen. Demnach gelten die EU-Regeln auch für Privatleute, die mit Kameras das eigene Haus und die Umgebung überwachen. Eine im Datenschutz vorgesehene Ausnahme für „persönliche oder familiäre Tätigkeiten“ greift aus Sicht der Richter nicht. Ein Mann in Tschechien hatte nach mehreren Angriffen auf sein Haus per Kamera seinen Eingang, die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses überwacht. Bei der nächsten Attacke erfasste er damit tatsächlich zwei Verdächtige. Einer von diesen zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit der Überwachung an.

Autor: Till Janzer