Europäischer Ausschuss für soziale Rechte: Rechtsbeistand für Kinder in Tschechien mangelhaft

Kinder unter 15 Jahren erhalten in Tschechien nicht ausreichend Rechtsbeistand in der Vorbereitungsphase von Gerichtsprozessen. Damit werde gegen die Europäische Sozialcharta verstoßen, wie der Europäische Ausschuss für soziale Rechte am Mittwoch kritisiert. Zudem würden die tschechischen Behörden nicht genügend häufig die Möglichkeit nutzen, die Rechtsverfehlungen von Minderjährigen außergerichtlich zu lösen, hieß es.

Der Kritik liegt eine Beschwerde der Juristen-Vereinigung „International Commission of Jurists“ zugrunde. Diese hatte auf Verletzungen der Europäischen Sozialcharta in vier Punkten hingewiesen. Der Ausschuss hat nun der Juristen-Vereinigung in zwei Punkten Recht gegeben. Die Tschechoslowakei hat sich 1992 zur Einhaltung der Sozialcharte verpflichtet, der Nachfolgestaat Tschechien hat dies später übernommen.

Autor: Till Janzer