Fehlerhafte Ausschreibung: Gesundheitsministerium muss Strafe zahlen

Das tschechische Gesundheitsministerium muss wegen Unregelmäßigkeiten in einer öffentlichen Ausschreibung eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 9000 Euro zahlen. Dies hat das tschechische Kartellamt (ÚOHS) entschieden. Hintergrund ist ein Auftrag für Personal- und Wirtschaftsprüfungen an den Unikliniken Brünn / Brno und Olmütz / Olomouc im Jahr 2009. An der Ausschreibung konnten sich nur Firmen beteiligen, die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation im Bereich Human Resources nachwiesen. Diese Einschränkung bei der Auswahl der Bewerber bemängelt das Kartellamt. Den Auftrag hätten genauso gut Firmen erledigen können, die nicht Mitglied einer solchen Organisation gewesen seien, schreiben die Wettbewerbshüter in ihrer Begründung. Das Ministerium hat Berufung eingelegt, die jedoch wegen einer abgelaufenen Frist abgelehnt wurde.

Autor: Annette Kraus