Impfverweigerung kommt in Tschechien teuer

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Für die einen ist es ein Relikt aus kommunistischen Zeiten, für die anderen eine Errungenschaft, um die Tschechien in der ganzen Welt beneidet wird. Die Rede ist von der umfassenden Impfpflicht, die hierzulande für Kinder gilt und der sich alle Eltern fügen müssen. Andernfalls drohen den Erziehungsberechtigten und weiteren Beteiligten hohe Geldstrafen. Jakub Šiška hat sich über das Thema informiert.

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Eine Demonstration für die freie Wahl in Frage der Impfung vor dem Sitz des tschechischen Gesundheitsministeriums in Prag: Man lebe in einer Demokratie, und jeder habe das Recht, offen seine Meinung zu äußern, spricht Alice Kulhánková ins Megafon. Sie ist stellvertretende Leiterin von Rozalio, der Verein kämpft bereits seit vielen Jahren gegen die Impfflicht in Tschechien. Alice Kulhánková engagiert sich bei Rozalio, weil ihre kleine Tochter eine Impfung nicht vertragen hat – der tschechische Staat aber die Impfpflicht mit allen Mitteln durchsetzt:

Alice Kulhánková  (Foto: ČT24)
„Anička konnte nachts überhaupt nicht schlafen, es war unerträglich. Sie weinte und weinte und ließ sich nicht beruhigen. Dies dauerte etwa zwei Wochen lang, meine Nerven lagen blank. Alles hatte nach der Impfung begonnen, bis dahin hatte Anička immer ganz normal geschlafen und wachte nur beim Stillen auf. Nach der nächsten Impfung bekam sie eine schreckliche Hautentzündung. Unsere Ärztin hat dies heruntergespielt, das sei angeblich normal. Sie hatte mich zuvor gar nicht informiert, dass solche Reaktionen nach einer Impfung auftreten können. Als ich danach auch andere Eltern mit solchen Problemen kennenlernte, ist mir klar geworden: So darf es nicht weiter gehen!“

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Alice Kulhánková und ihre Tochter hatten noch Glück. Laut Berichten treten auch Fälle auf, bei denen Kinder nach einer Impfung für den Rest ihres Lebens gesundheitliche Probleme haben. Wie viele dies sind, ist nicht bekannt, denn Ärzte weisen üblicherweise jeden Zusammenhang zurück.

Impfsystem aus dem Kommunismus

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In Tschechien haben dabei die Eltern keine Wahl: Ist ihr Kind gesund, müssen sie es impfen lassen. Bereits im dritten Monat bekommt es den sogenannten hexavalenten Impfstoff gegen sechs unterschiedliche Infektionskrankheiten wie etwa Diphterie, Keuchhusten oder Hepatitis B. Dann geht es Schlag auf Schlag weiter mit Nachimpfungen bis in die Jugendzeit. Bis 2010 wurden sogar Neugeborene bereits in der Geburtsklinik gegen Tuberkulose geimpft.

Gebäude des Gesundheitsministeriums | Foto: Kristýna Maková,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Das System ist vor Jahrzehnten von den Kommunisten eingeführt worden. Heute wird es gemäß den neuesten medizinischen Erkenntnissen regelmäßig modifiziert, die Impfplicht aber bleibt bestehen. 2014 entschied das tschechische Verfassungsgericht, dass der Staat das Recht habe, die Impfungen zu verlangen. Die Abgeordneten erhöhten und ergänzten danach die Strafen für Impfverweigerer. Das Gesundheitsministerium schlug sogar vor, Kinder auch ohne Kenntnis der Eltern impfen zu lassen. Dies hat das Parlament zwar abgelehnt, die Lage ist aber verwirrend: Gegen den Willen der Eltern darf nicht geimpft werden, wenn diese aber die Impfungen für ihre Kinder verweigern, können sie bestraft werden. Jan Farský von der oppositionellen Partei Top 09 ist einer der wenigen Abgeordnete, der sich gegen die Impfpflicht ausspricht:

Jan Farský  (Foto: Roman Čejka,  Public Domain)
„Es war nicht einfach, den Vorschlag des Ministeriums im Parlament abzulehnen. Minister Němeček behauptete, es sei nicht möglich, ohne Kenntnis der Eltern ein Kind zu impfen, dies sei nicht so gemeint. Es stand aber genau so in seinem Gesetzvorschlag! Erst nachdem eine unabhängige Gruppe von Juristen die Befürchtungen von mir und einigen anderen Kollegen bestätigt hatte, zog der Minister die umstrittene Passage zurück. Wäre sie verabschiedet worden, hätte dies gravierende Folgen gehabt. Bei jedem Gerichtsprozess ist doch entscheidend, was im Gesetz tatsächlich steht und nicht was der Gesetzgeber vielleicht gemeint haben könnte.“

Ausnahmefälle kaum geregelt

Von der Impfpflicht kann in Ausnahmenfällen auch abgesehen werden, heißt es im Gesetz. Ein Fall liegt vor, wenn das Kind gegen die entsprechende Krankheit bereits immun ist. So etwas festzustellen, das kommt aber laut den Kritikern praktisch nicht in Frage. Die zweite Ausnahme besteht, wenn eine Impfung bei einem Kind kontraindiziert ist. Das funktioniere aber auch nicht, zum Beispiel seien weder Allergien noch Hautprobleme als Gründe vorgesehen, beschweren sich unzufriedene Eltern. Als Drittes hat das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr noch ergänzt, dass sich die Impfung zudem aus Gründen des Gewissens oder des Glaubens verweigern lässt. Auch das findet Jan Farský aber schlecht geregelt:

Foto: Štěpánka Budková
„Diese Variante kann praktisch nur dann eingesetzt werden, wenn man es wagt, den langen Weg einer Gerichtsklage zu gehen. Im Gesetz sind jedoch Gewissensvorbehalte gegenüber Impfungen nicht anerkannt. Wenn also eine solche Klage vor Gericht kommt, wären die gesetzlichen Bestimmungen entscheidend, nicht aber die Ansichten des Verfassungsgerichtes. Da muss man eine entsprechende Gesetzesänderung abwarten. Letztlich hängt es heute stark davon ab, welcher Richter den Fall bekommt. Er müsste sehr mutig sein, wenn er zugunsten der Eltern urteilen möchte. Er würde sich damit wahrscheinlich auch gegen die Mehrheit seiner Kollegen stellen.“

Foto: Arnošt Máče,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Das Gesetz enthält auch Sanktionen gegen Eltern, die ihr Kind nicht impfen lassen. Die Strafe beträgt 10.000 Kronen (370 Euro) für jede abgelehnte Dosis. Darüber hinaus dürfen nicht geimpfte Kinder keine Kindergärten besuchen und nicht ins Sommerlager fahren. Das Gesundheitsministerium wollte im vergangenen Jahr die Strafen sogar drastisch erhöhen – für die Träger von Kindertageseinrichtungen bis auf zwei Millionen Kronen (74.000 Euro). Nach Protesten wurde die Summe auf eine halbe Million Kronen (18.500 Euro) reduziert. Die vorgeschlagene Höhe überraschte auch viele Ärzte – es sei bislang kein Fall bekannt, dass ein nicht geimpftes Kind im Sommerlager andere Kinder angesteckt hätte, hieß es. Farský meint, dass die Sanktionen keinen vernünftigen Grund haben.

Foto: Filip Jandourek,  Tschechischer Rundfunk
„Das Kind besucht jeden Tag die Schule, wo es ständig in Kontakt mit seinen Mitschülern ist. Wenn es für vier Tage zusammen mit diesen Mitschülern irgendwo hinfährt, dann ist das laut Gesetz noch in Ordnung. Wenn der Ausflug aber fünf Tage dauert, wird eine Impfbestätigung gefordert, sonst droht dem Veranstalter eine Strafe. Wenn er dieses Risiko nicht eingehen will, bleiben ihm nur zwei Möglichkeiten: Entweder lehnt er das nicht geimpfte Kind ab, was aber eigentlich das Kind bestraft. Oder er nimmt das Kind auf, ohne es auf die Liste zu schreiben. Kommt also eine Kontrolle, wäre formell alles in Ordnung. Doch so etwas sollte eigentlich nicht vorkommen.“

Keine Verantwortung für gesundheitliche Schäden

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Die Impfung sei der beste Schutz vor Krankheiten, sie schütze nicht nur den Betroffenen, sondern auch die ganze Gesellschaft. So lautet das Hauptargument jener, die die Impfpflicht befürworten. Die Durchimpfungsrate liegt in Tschechien bei 95 Prozent und sie soll nach dem Willen der Politik unbedingt erhalten bleiben. Dass eine Impfung auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit eines Kindes haben kann, das wird von den meisten Experten hierzulande nur zögerlich eingeräumt. Viele Eltern beklagen sich, dass die Ärzte nicht mit ihnen reden wollen und von oben herab anordnen, wann das Kind in die Praxis gebracht werden soll. Der Staat ist auch nicht bereit, die Verantwortung zu übernehmen für gesundheitliche Schäden aufgrund von Impfungen. Den vorerst letzten Versuch, dies zu ändern, lehnte das Parlament ab.

„Unser Vorschlag war, dass der Staat das Kind beziehungsweise die Eltern bei möglichen negativen Auswirkungen einer gesetzlich vorgeschriebenen Impfung entschädigt“.

„Unser Vorschlag war, dass der Staat das Kind beziehungsweise die Eltern bei möglichen negativen Auswirkungen einer gesetzlich vorgeschriebenen Impfung entschädigt. Erst danach käme die Untersuchung, wo das Problem entstanden ist: ob beim Hersteller des Impfstoffs oder beim Arzt, der vielleicht den Stoff schlecht gelagert oder Risiken unterschätzt hat. Die Eltern wären von der komplizierten Erbringung der Beweise entlastet. Sie müssen ohnehin mit den gesundheitlichen Folgen beim Kind kämpfen. Da fällt es meist schwer, auch noch ein Gerichtsverfahren anzustrengen“, so Farský.

Die Anhänger der Impffreiheit verweisen auf Westeuropa. Dort seien die entsprechenden Krankheiten nicht weiter verbreitet als in Tschechien, obwohl teils keine Impfpflicht mehr besteht. Sie sagen, in der Impffrage würden zwischen West- und Osteuropa immer noch Relikte des Eisernen Vorhangs bestehen. Die Verteidiger der Impfpflicht sehen darin jedoch einen Vorsprung, der das tschechische Gesundheitssystem an der Weltspitze halte. Eine Verständigung zwischen beiden Seiten scheint derzeit nicht möglich.