Marktstellung missbraucht: Kartellamt verhängt Geldstrafe gegen Handelskette Makro

Das tschechische Kartellamt (ÚOHS) hat gegen die Handelskette Makro Cash & Carry eine Geldstrafe von 83,1 Millionen Kronen (3,3 Millionen Euro) verhängt – wegen des Verstoßes gegen das Gesetz zur marktbeherrschenden Stellung.

Foto: Henryk Borawski,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 3.0

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden, teilte das Amt in einer Pressemeldung am Dienstag mit. Das Unternehmen ist mit der Geldbuße grundsätzlich nicht einverstanden und wird weitere rechtliche Schritte einleiten, sagte der Sprecher der Handelskette, Roman Nýdrle, gegenüber der Presseagentur ČTK. Nach Angaben des ÚOHS hat Makro seine Macht im Umgang mit Lieferanten missbraucht. Gleichzeitig verhängte das Kartellamt gegen die Metro International AG eine Geldstrafe von 316.000 Kronen (12.440 Euro). Beide Unternehmen sollen als Einkaufsallianzen beim Verkauf von Agrar- und Lebensmittelprodukten gegen das Gesetz verstoßen haben.

Foto: Henryk Borawski,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 3.0

„Die Unternehmen haben mit ihren Lieferanten Vertragsbedingungen ausgehandelt, die zu einem erheblichen Ungleichgewicht bezüglich der Rechte und Pflichten der Lieferanten als der schwächeren Partei führten. Die Lieferanten von Makro befanden sich in einer markanten Informationsasymmetrie, wodurch sie gezwungen waren, einen Buchführungsvertrag mit Metro abzuschließen“, erklärte das Kartellamt. Das ÚOHS gab an, dass sich diese Vorgänge von Oktober 2016 bis Februar 2020 abgespielt hätten. Wie das Amt feststellte, seien auf diese Weise rund 500 Lieferanten von Makro unter Druck gesetzt worden.

Foto: P L Chadwick,  Wikimedia Commons,  CC BY-SA 2.0

Dies ist nicht die erste hohe Geldbuße, die vom Kartellamt gegen Makro Cash & Carry verhängt wurde. 2019 musste die Handelskette eine Strafe von 46,56 Millionen Kronen (1,84 Millionen Euro) zahlen, weil sie Lieferanten in Verträgen von 2016 bis 2018 verpflichtet hatte, ihre Logistik- und Marketingleistungen in Anspruch zu nehmen, beispielsweise um Verkaufsflächen zu reservieren. Makro wiederum nutzte damals ein sogenanntes Vergleichsverfahren, kooperierte mit dem Amt. Nachfolgend wurde die verhängte Geldstrafe um 20 Prozent gesenkt.