Gerichte müssen neu über Restitutionsansprüche von Colloredo-Mansfeld in Třebechovice urteilen
Das tschechische Verfassungsgericht verlangt vom Kreisgericht in Hradec Králové / Königgrätz eine Wiederaufnahme des Restitutionsverfahrens über Grundstücke nahe Třebechovice pod Orebem / Hohenbruck. Die Familie Colloredo-Mansfeld hat eine Rückgabe der Grundstücke gefordert. Während das zuständige Grundstücksamt dem zustimmte, entschieden die tschechischen Gerichte gegen die Herausgabe. Dagegen legte Leonhard Josef Colloredo-Mansfeld Beschwerde ein.
Laut den Verfassungsrichtern haben die tschechischen Gerichte ihre bisherige Entscheidung nicht ausreichend begründet. Unter anderem geht es dabei um die Frage, ob die Familie Colloredo-Mansfeld zu Recht nach dem Zweiten Weltkrieg unter die sogenannten Beneš-Dekrete fiel und enteignet werden durfte.