Gesetzesnovelle zu Aufhebung von Krankenshausgebühren für Neugeborene
Die Eltern müssen nicht mehr die Tagesgebühr von 60 Kronen für den Aufenthalt ihrer neugeborenen Kinder im Krankenhaus. Am Freitag erscheint in Druckfassung eine Gesetzesnovelle, mit der die Anfang des Jahres eingeführte Pflichtgebühr aufgehoben wird. Die Gesetzesnovelle, die am Dienstag von Präsident Václav Klaus unterschrieben wurde, bezieht sich auch auf die Organspender sowie auf Personen, die sich gegen ihren Willen, jedoch aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung einer medizinischen Behandlung im Hospital unterziehen müssen.